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   OLG Hamburg, 03.02.2022 - 7 UF 25/21   

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https://dejure.org/2022,2192
OLG Hamburg, 03.02.2022 - 7 UF 25/21 (https://dejure.org/2022,2192)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2022 - 7 UF 25/21 (https://dejure.org/2022,2192)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 7 UF 25/21 (https://dejure.org/2022,2192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 1 VersAusglG, § 14 Abs 2 Nr 2 VersAusglG, § 1228 Abs 1 BGB, § 1276 Abs 1 BGB
    Versorgungsausgleich: interne Teilung eines Anrechts aus betrieblicher Altersvorsorge bei Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Interne Teilung eines Anrechts aus einer bei einem Arbeitgeber bestehenden betrieblichen Altersvorsorge; Insolvenz des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1086
  • FamRZ 2022, 863
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 627/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der negativen Entwicklung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2022 - 7 UF 25/21
    In seiner Entscheidung vom 11.09.2019, Az. XII ZB 627/15, Rn 11, habe der BGH klargestellt, dass Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die der Arbeitgeber zur finanziellen Absicherung seiner Versorgungszusage gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehegatten abgeschlossen habe, nicht Teilungsgegenstand im Versorgungsausgleich seien.

    Es wird hierzu auf den Beschluss des BGH vom 11.09.2019, NJW 2020, 994, verwiesen.

    Aus dem Beschluss des BGH vom 11.09.2020, Az. XII ZB 627/15, ergibt sich nicht, dass Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung nicht Gegenstand des Versorgungsausgleiches sein können.

    Des weiteren weist der BGH in der fraglichen Entscheidung gerade darauf hin, dass dem ausgleichsberechtigten Ehegatten im Wege der internen Teilung eine entsprechende Sicherung zu verschaffen sei, wenn die auszugleichende betriebliche Versorgung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers über eine Lebensversicherung rückgedeckt sei (vgl. BGH, NJW 2020, 994, Rn 36, zitiert nach beck-online).

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2022 - 7 UF 25/21
    Mit dem von der ... Lebensversicherung AG in diesem Zusammenhang genannten Beschluss des BGH vom 07.04.2005, Az. IX ZR 138/04, setzt sich der in der Verfügung des Senats vom 29.11.2021 erwähnte Aufsatz von Claus Elfring auseinander.
  • BGH, 15.07.2020 - XII ZB 363/19

    Versorgungsausgleich: Einordnung des Versorgungsanrechts an der betrieblichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2022 - 7 UF 25/21
    Bei einem Pfandrecht an einer Rückdeckungsversicherung handele es sich um ein akzessorisches Sicherungsmittel im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 VersAusglG, welches im Rahmen des Versorgungsausgleichs daher nur im Falle einer internen Teilung eines bestehenden Anrechts von Bedeutung sei (vgl. BGH, Beschluss vom 15.07.2020, Az. XII ZB 363/19, Rn 19).
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